2 X 2 = SCHULZE.....in einem imaginären Gerichtssaal
Staatsanwalt: Wieviel ist Ihrer Ansicht nach zwei mal zwei?
Adolf: Herr Staatsanwalt, ich bin kein Mathematiker.
Staatsanwalt: Ich möchte trotzdem wissen, wieviel Ihrer Ansicht nach zwei mal zwei ist.
Ich habe mich mit solchen Dingen nie beschäftigt. Wenn ich es mit Problemen dieser Art zu tun bekam, habe ich sie an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Die Entscheidungen wurden in jedem Fall von Schulze getroffen.
Staatsanwalt: Sie wissen also nicht, wieviel zwei mal zwei ist?
Ich kann darüber keine Angaben machen, Herr Staatsanwalt.
Staatsanwalt: Und wenn ich Ihnen auf den Kopf zusage, dass Sie es wissen?
Ziffern waren die Sache von Schulze.
Staatsanwalt: Immer, wenn Sie wissen wollten, wieviel zwei mal zwei ist, haben Sie nach Schulze geschickt?
Nicht immer. Manchmal konnten die betreffenden Fragen auch telephonisch geklärt werden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit bemerken, dass Schulze Ende, 1943 in das Salzkammergut versetzt wurde und dass ich ihn erst dort zusammen mit Lehmann getroffen habe.
Staatsanwalt: Wusste auch Lehmann, wieviel zwei mal zwei ist?
Das weiß ich nicht. Danach habe ich ihn nie gefragt. Mein Vorgesetzter war, wie schon erwähnt, Schulze.
Staatsanwalt: Wusste Schulze die richtige Antwort auf die Frage: »Wieviel ist zwei mal zwei?«
Das kann ich nicht sagen. Ich hatte keine Möglichkeit, in sein Inneres zu sehen.
Staatsanwalt: Aber Sie durften sicher sein, dass er die Antwort wusste?
Ich habe mir niemals ein Urteil über meine Vorgesetzten angemaßt.
Staatsanwalt: Wieso wissen Sie dann, dass Schulze für diese Dinge zuständig war? Er kann doch nur dann zuständig gewesen sein, wenn er wusste, wieviel zwei mal zwei ist? Woher wissen Sie, dass er das nicht wusste? Oder dass er es wusste?
Ich wusste es nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich sogar daran gezweifelt. Ich bin kein Mathematiker.
Staatsanwalt: Dann erklären Sie mir, wieso das Dokument Nr.6013 in Ihrer Handschrift den Vermerk »2 x 2 = 4« trägt.
Das ist unmöglich.
Staatsanwalt: Hier. (Reicht ihm ein Dokument) Haben Sie das geschrieben?
(nach sorgfältiger Prüfung des Dokuments) Ja.
Staatsanwalt: Das ist also Ihre Handschrift?
Nein.
Staatsanwalt: Nein? Wieso nicht?
Zu dem auf diesem Dokument angegebenen Zeitpunkt war ich nicht in Berlin.
Staatsanwalt: Das Dokument wurde in München ausgefertigt.
Ich war auch nicht in München. Ich hatte damals gerade in Dachau zu tun.
Staatsanwalt: Was hatten Sie in Dachau zu tun?
Mir fällt soeben ein, dass ich in Linz war.
Staatsanwalt: Wie kommt dann Ihre Unterschrift auf dieses Dokument?
Sie wurde später hinzugefügt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die auf diesem Dokument angebrachten Ziffern nicht sehr gut leserlich sind. Besonders die Ziffer 4 ist undeutlich und kann sehr leicht mit der Ziffer 7 verwechselt werden.
Staatsanwalt: Zwei mal zwei wäre dann also sieben?
Das habe ich nicht gesagt. Ich bin kein Mathematiker. Meine Bemerkung bezog sich ausschließlich auf die Form der Ziffer 4, die mich an die Form der Ziffer 7 im Dokument Nr.6013 erinnert.
Staatsanwalt: Wollen Sie jetzt angeben, wo Sie sich zum fraglichen Zeitpunkt aufgehalten haben?
In Dachau.
Staatsanwalt: Angeklagter, Sie sollen die Frage beantworten, wieviel zwei mal zwei ist.
Nicht sieben. Ich habe nie gesagt, dass es sieben ist. Ich habe nur gesagt, dass mich die Ziffer 4 auf manchen Dokumenten an die Ziffer 7 erinnert.
Staatsanwalt: Wir sprechen jetzt nicht über »manche Dokumente«. Wir sprechen über das Dokument Nr.6013.
Für dieses Dokument bin ich nicht verantwortlich, weil ich zur Zeit seiner Ausfertigung in Linz war.
Staatsanwalt: Also doch Linz und nicht Dachau?
Soweit ich das aus dem Gedächtnis rekonstruieren kann.
Staatsanwalt: Für mich besteht nicht der geringste Zweifel, dass Sie ganz genau wissen, wieviel zwei mal zwei ist.
Ich muss wiederholen, dass ich kein Mathematiker bin.
Staatsanwalt: Heben Sie zwei Finger Ihrer rechten Hand.
(tut es) Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen...
Staatsanwalt: Ich habe Sie zu keiner Eidesleistung aufgefordert, sondern nur dazu, zwei Finger zu heben.
Darf ich in diesem Zusammenhang noch eine Aussage machen?
Staatsanwalt: Ja.
Lehmann wurde 1943 ins Protektorat versetzt, so dass ihn Schulze in diesem Jahr unmöglich im Salzkammergut treffen konnte.
Staatsanwalt: Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Wenn ich einen Eid ablege, Herr Staatsanwalt, dann lege ich einen Eid ab, um die Wahrheit zu sagen. Lehmann hatte mit Schulzes Angelegenheiten nichts zu tun.
Staatsanwalt: Schön. Er hatte nichts mit ihnen zu tun. Aber darum handelt es sich nicht. Es handelt sich darum, wie viele Finger Lehmann gehoben hat.
Soweit ich mich erinnern kann, hat Lehmann niemals irgendwelche Finger gehoben.
Staatsanwalt: Es war ja auch nicht Lehmann gemeint, sondern Sie. Wieviele Finger sind es, die Sie jetzt gehoben haben?
Ich glaube: zwei. Vorsorglich und in jedem Fall möchte ich mich dagegen verwahren, für etwaige Ungenauigkeiten auf diesem Gebiet verantwortlich gemacht zu werden. Ich bin kein Mathematiker.
Staatsanwalt: Lassen wir das. Heben Sie jetzt noch zwei Finger Ihrer linken Hand.
(tut es).
Staatsanwalt: Wieviele Finger sehen Sie jetzt?
Zehn.
Staatsanwalt: Ich meine: erhobene Finger.
Aber ich kann auch die anderen sehen.
Staatsanwalt: Uns interessieren jetzt nur Ihre erhoben Finger.
Auch die nicht erhobenen Finger gehören mir. Sie stellen insgesamt 60 Prozent meiner Fingeranzahl dar, also eine Majorität von 50 Prozent im Vergleich zu den erhobenen Fingern.
Staatsanwalt: Ich möchte von Ihnen nichts anderes hören als die Gesamtanzahl der zwei mal zwei Finger, die Sie gehoben haben.
Jetzt?
Staatsanwalt: Ja. Zählen Sie.
(versucht es erfolglos) Ich kann nicht.
Staatsanwalt: Warum nicht?
Ich bin gewohnt, so zu zählen, dass ich den Finger über die zu zählenden Gegenstände gleiten lasse. Im hier vorliegenden Fall ist der Finger, mit dem ich zählen soll, identisch mit einem der zu zählenden Finger, was mich sehr verwirrt. Außerdem könnte es zu Ungenauigkeiten führen, und da ich unter Eid stehe, muß ich auf größte Genauigkeit bedacht sein.
Darf ich noch eine Aussage machen?
Staatsanwalt: Ja.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als ob ich die Leseart, derzufolge zwei mal zwei unter bestimmten Voraussetzungen das Ergebnis vier oder ein annähernd ähnliches Ergebnis haben kann, vollkommen von der Hand weisen wollte. Dessen ungeachtet lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich mich mit Arbeiten auf diesem Gebiet niemals beschäftigt habe, weil das eine Überschreitung der mir übertragenen, genau umschriebenen Zuständigkeit bedeutet hätte. Ich beantrage daher die Einvernahme des Zeugen Schulze, der zum fraglichen Zeitpunkt Gauleiter in Wuppertal war.
Staatsanwalt: Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie mit Schulze de facto einer Meinung darüber, dass zwei mal zwei vier ist.
Ich habe bereits wiederholt ausgesagt, dass ich über diesen Punkt nicht aussagen kann, solange ich unter Eid stehe. Aber ich werde selbstverständlich alle aus meiner Aussage entstehenden Folgen auf mich nehmen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass ich mich meiner Verantwortung entziehen will.
Staatsanwalt: Schön. Wieviel ist zwei mal zwei?
Wenn ich nicht irre, habe ich darüber bereits ausgesagt.
Staatsanwalt: Ich möchte es noch einmal hören.
Ich habe darüber bereits ausgesagt, wenn ich nicht irre.
Staatsanwalt: Wiederholen Sie Ihre Aussage.
Bitte sehr. Ich kann nach bestem Wissen und Gewissen nur aussagen, dass das Ergebnis der hier wiederholt gestellten mathematischen Aufgabe annähernd dem entspricht, was Sie, Herr Staatsanwalt, vor einigen Minuten als Ergebnis festgestellt haben.
Staatsanwalt: Also vier.
Soweit ich das beurteilen kann.
Staatsanwalt: Vier!
Nach allgemeinem Dafürhalten.
Staatsanwalt: Zwei mal zwei ist vier - ja oder nein?
Das erstere.
Staatsanwalt: Danke. Das ist alles, was ich wissen wollte.
E.KISHON
Anmerkung: Diese Satire spielt sehr wahrscheinlich auf den Eichmann-Prozess 1961 in Jerusalem an. Adolf Eichmann war verantwortlich für die Judendeportationen in die Massenvernichtungslager. Unteranderem war Eichmann auch für Ungarn - Kishons Heimat - verantwortlich.
Adolf: Herr Staatsanwalt, ich bin kein Mathematiker.
Staatsanwalt: Ich möchte trotzdem wissen, wieviel Ihrer Ansicht nach zwei mal zwei ist.
Ich habe mich mit solchen Dingen nie beschäftigt. Wenn ich es mit Problemen dieser Art zu tun bekam, habe ich sie an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Die Entscheidungen wurden in jedem Fall von Schulze getroffen.
Staatsanwalt: Sie wissen also nicht, wieviel zwei mal zwei ist?
Ich kann darüber keine Angaben machen, Herr Staatsanwalt.
Staatsanwalt: Und wenn ich Ihnen auf den Kopf zusage, dass Sie es wissen?
Ziffern waren die Sache von Schulze.
Staatsanwalt: Immer, wenn Sie wissen wollten, wieviel zwei mal zwei ist, haben Sie nach Schulze geschickt?
Nicht immer. Manchmal konnten die betreffenden Fragen auch telephonisch geklärt werden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit bemerken, dass Schulze Ende, 1943 in das Salzkammergut versetzt wurde und dass ich ihn erst dort zusammen mit Lehmann getroffen habe.
Staatsanwalt: Wusste auch Lehmann, wieviel zwei mal zwei ist?
Das weiß ich nicht. Danach habe ich ihn nie gefragt. Mein Vorgesetzter war, wie schon erwähnt, Schulze.
Staatsanwalt: Wusste Schulze die richtige Antwort auf die Frage: »Wieviel ist zwei mal zwei?«
Das kann ich nicht sagen. Ich hatte keine Möglichkeit, in sein Inneres zu sehen.
Staatsanwalt: Aber Sie durften sicher sein, dass er die Antwort wusste?
Ich habe mir niemals ein Urteil über meine Vorgesetzten angemaßt.
Staatsanwalt: Wieso wissen Sie dann, dass Schulze für diese Dinge zuständig war? Er kann doch nur dann zuständig gewesen sein, wenn er wusste, wieviel zwei mal zwei ist? Woher wissen Sie, dass er das nicht wusste? Oder dass er es wusste?
Ich wusste es nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich sogar daran gezweifelt. Ich bin kein Mathematiker.
Staatsanwalt: Dann erklären Sie mir, wieso das Dokument Nr.6013 in Ihrer Handschrift den Vermerk »2 x 2 = 4« trägt.
Das ist unmöglich.
Staatsanwalt: Hier. (Reicht ihm ein Dokument) Haben Sie das geschrieben?
(nach sorgfältiger Prüfung des Dokuments) Ja.
Staatsanwalt: Das ist also Ihre Handschrift?
Nein.
Staatsanwalt: Nein? Wieso nicht?
Zu dem auf diesem Dokument angegebenen Zeitpunkt war ich nicht in Berlin.
Staatsanwalt: Das Dokument wurde in München ausgefertigt.
Ich war auch nicht in München. Ich hatte damals gerade in Dachau zu tun.
Staatsanwalt: Was hatten Sie in Dachau zu tun?
Mir fällt soeben ein, dass ich in Linz war.
Staatsanwalt: Wie kommt dann Ihre Unterschrift auf dieses Dokument?
Sie wurde später hinzugefügt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die auf diesem Dokument angebrachten Ziffern nicht sehr gut leserlich sind. Besonders die Ziffer 4 ist undeutlich und kann sehr leicht mit der Ziffer 7 verwechselt werden.
Staatsanwalt: Zwei mal zwei wäre dann also sieben?
Das habe ich nicht gesagt. Ich bin kein Mathematiker. Meine Bemerkung bezog sich ausschließlich auf die Form der Ziffer 4, die mich an die Form der Ziffer 7 im Dokument Nr.6013 erinnert.
Staatsanwalt: Wollen Sie jetzt angeben, wo Sie sich zum fraglichen Zeitpunkt aufgehalten haben?
In Dachau.
Staatsanwalt: Angeklagter, Sie sollen die Frage beantworten, wieviel zwei mal zwei ist.
Nicht sieben. Ich habe nie gesagt, dass es sieben ist. Ich habe nur gesagt, dass mich die Ziffer 4 auf manchen Dokumenten an die Ziffer 7 erinnert.
Staatsanwalt: Wir sprechen jetzt nicht über »manche Dokumente«. Wir sprechen über das Dokument Nr.6013.
Für dieses Dokument bin ich nicht verantwortlich, weil ich zur Zeit seiner Ausfertigung in Linz war.
Staatsanwalt: Also doch Linz und nicht Dachau?
Soweit ich das aus dem Gedächtnis rekonstruieren kann.
Staatsanwalt: Für mich besteht nicht der geringste Zweifel, dass Sie ganz genau wissen, wieviel zwei mal zwei ist.
Ich muss wiederholen, dass ich kein Mathematiker bin.
Staatsanwalt: Heben Sie zwei Finger Ihrer rechten Hand.
(tut es) Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen...
Staatsanwalt: Ich habe Sie zu keiner Eidesleistung aufgefordert, sondern nur dazu, zwei Finger zu heben.
Darf ich in diesem Zusammenhang noch eine Aussage machen?
Staatsanwalt: Ja.
Lehmann wurde 1943 ins Protektorat versetzt, so dass ihn Schulze in diesem Jahr unmöglich im Salzkammergut treffen konnte.
Staatsanwalt: Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Wenn ich einen Eid ablege, Herr Staatsanwalt, dann lege ich einen Eid ab, um die Wahrheit zu sagen. Lehmann hatte mit Schulzes Angelegenheiten nichts zu tun.
Staatsanwalt: Schön. Er hatte nichts mit ihnen zu tun. Aber darum handelt es sich nicht. Es handelt sich darum, wie viele Finger Lehmann gehoben hat.
Soweit ich mich erinnern kann, hat Lehmann niemals irgendwelche Finger gehoben.
Staatsanwalt: Es war ja auch nicht Lehmann gemeint, sondern Sie. Wieviele Finger sind es, die Sie jetzt gehoben haben?
Ich glaube: zwei. Vorsorglich und in jedem Fall möchte ich mich dagegen verwahren, für etwaige Ungenauigkeiten auf diesem Gebiet verantwortlich gemacht zu werden. Ich bin kein Mathematiker.
Staatsanwalt: Lassen wir das. Heben Sie jetzt noch zwei Finger Ihrer linken Hand.
(tut es).
Staatsanwalt: Wieviele Finger sehen Sie jetzt?
Zehn.
Staatsanwalt: Ich meine: erhobene Finger.
Aber ich kann auch die anderen sehen.
Staatsanwalt: Uns interessieren jetzt nur Ihre erhoben Finger.
Auch die nicht erhobenen Finger gehören mir. Sie stellen insgesamt 60 Prozent meiner Fingeranzahl dar, also eine Majorität von 50 Prozent im Vergleich zu den erhobenen Fingern.
Staatsanwalt: Ich möchte von Ihnen nichts anderes hören als die Gesamtanzahl der zwei mal zwei Finger, die Sie gehoben haben.
Jetzt?
Staatsanwalt: Ja. Zählen Sie.
(versucht es erfolglos) Ich kann nicht.
Staatsanwalt: Warum nicht?
Ich bin gewohnt, so zu zählen, dass ich den Finger über die zu zählenden Gegenstände gleiten lasse. Im hier vorliegenden Fall ist der Finger, mit dem ich zählen soll, identisch mit einem der zu zählenden Finger, was mich sehr verwirrt. Außerdem könnte es zu Ungenauigkeiten führen, und da ich unter Eid stehe, muß ich auf größte Genauigkeit bedacht sein.
Darf ich noch eine Aussage machen?
Staatsanwalt: Ja.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als ob ich die Leseart, derzufolge zwei mal zwei unter bestimmten Voraussetzungen das Ergebnis vier oder ein annähernd ähnliches Ergebnis haben kann, vollkommen von der Hand weisen wollte. Dessen ungeachtet lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich mich mit Arbeiten auf diesem Gebiet niemals beschäftigt habe, weil das eine Überschreitung der mir übertragenen, genau umschriebenen Zuständigkeit bedeutet hätte. Ich beantrage daher die Einvernahme des Zeugen Schulze, der zum fraglichen Zeitpunkt Gauleiter in Wuppertal war.
Staatsanwalt: Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie mit Schulze de facto einer Meinung darüber, dass zwei mal zwei vier ist.
Ich habe bereits wiederholt ausgesagt, dass ich über diesen Punkt nicht aussagen kann, solange ich unter Eid stehe. Aber ich werde selbstverständlich alle aus meiner Aussage entstehenden Folgen auf mich nehmen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass ich mich meiner Verantwortung entziehen will.
Staatsanwalt: Schön. Wieviel ist zwei mal zwei?
Wenn ich nicht irre, habe ich darüber bereits ausgesagt.
Staatsanwalt: Ich möchte es noch einmal hören.
Ich habe darüber bereits ausgesagt, wenn ich nicht irre.
Staatsanwalt: Wiederholen Sie Ihre Aussage.
Bitte sehr. Ich kann nach bestem Wissen und Gewissen nur aussagen, dass das Ergebnis der hier wiederholt gestellten mathematischen Aufgabe annähernd dem entspricht, was Sie, Herr Staatsanwalt, vor einigen Minuten als Ergebnis festgestellt haben.
Staatsanwalt: Also vier.
Soweit ich das beurteilen kann.
Staatsanwalt: Vier!
Nach allgemeinem Dafürhalten.
Staatsanwalt: Zwei mal zwei ist vier - ja oder nein?
Das erstere.
Staatsanwalt: Danke. Das ist alles, was ich wissen wollte.
E.KISHON
Anmerkung: Diese Satire spielt sehr wahrscheinlich auf den Eichmann-Prozess 1961 in Jerusalem an. Adolf Eichmann war verantwortlich für die Judendeportationen in die Massenvernichtungslager. Unteranderem war Eichmann auch für Ungarn - Kishons Heimat - verantwortlich.
anna25bell - 14. Jul, 06:00
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